Geschichte der Fischerei an der Leine; im Gebiet von Schloss Ricklingen

Die ersten Spuren finden sich in der Jung-Steinzeit (4500 v. Chr.) als man den Fischen mit Pfeilen, Speeren und Harpunen nachstellte. Jahrhundertelang betrieb man später den Fischfang, fing in Reusen und Stellnetzen Aale, Barben, Brassen, Döbel, Karpfen, Plötzen und andere Weißfische.

Das Fischereirecht gehörte grundsätzlich den Grundherren. Im Bereich von Schloß Ricklingen waren das z.B. das Kloster Marienwerder und das Amt Ricklingen. Diese konnten das Fischereirecht auch verpachten oder verbunden mit anderen Dienstleitungen als einen Teil eines Entgeltes abgeben. So ist bekannt, daß im Jahre 1376 die damalige Wassermühle an den Rettmer Bergen das Recht zum Fischen erhielt. Im Jahre 1810 erhielt der Ricklinger Fährmann Conrad Bodenstab als Ausgleich für Kosten der Wartung der Fähre das „Recht zur freien Fischerei“.

Eine Besonderheit für Schloß Ricklingen ist, daß das Angelrecht nicht wie sonst üblich in der Flußmitte endet, sondern auch das jenseitige Ufer (Luther Seite) umfaßt. Dies wurde im Jahre 1683 nach einem Streit wegen einer Wasserleiche zwischen den Ämtern Blumenau und Ricklingen endgültig festgelegt. Der Hintergrund war, daß die Leine ihr Bett verlegt hatte.

Die Luther waren im Jahre 1970 doch schlauer. Sie haben einfach bei der damals selbständigen Gemeinde Schloß Ricklingen (Bürgermeister Ewald Meyer) die Verpachtung der Fischereirechte beantragt und auch erhalten. Ein paar verantwortungsbewußte und an der Fischerei interessierte Ricklinger Bürger sind erst im Jahre 1977 aktiv geworden und haben unseren Angelsportverein gegründet. Der Verein konnte dann einen Teil des rechten Leineufers in der Gemarkung Schloß Ricklingen pachten.

Als 1852 das Amt Ricklingen aufgelöst wurde, ging das Fischereirecht in private Hände über. Ein Teil des Fischereirechts war im Grundbuch des neuen Fährmannhauses (jetzt Burgstr.1, in dem der frühere 1.Vorsitzende des ASV, Heinrich Baumgarten, wohnt) eingetragen. 1895 hat die Gemeinde Schloß Ricklingen das Fischereirecht gekauft. Mit der Gebietsreform im Jahre 1974 ging dann dieses Recht auf die Stadt Garbsen über. Das Fischereirecht der Gemeinde Schloß Ricklingen teilen sich heute die Angelsportvereine aus Garbsen, Luthe, Steinhude und Schloß Ricklingen.

Die Leine war immer ein sehr fischreicher Naturfluß, der weitgehend unberührt blieb. Seit 1850 verschlechterte sich die Wasserqualität. Mit fortschreitender Industrialisierung gelangten immer mehr Giftabwässer in die Leine. 1875 ist ein großes Fischsterben dokumentiert, das den Fischbestand fast ausgerottet hat. Nach 1900 gibt es keine Flußfischerei mehr. Im Jahre 1970 zeigt die Einrichtung von Kläranlagen und das Verbot für die direkte Einleitung von Industrieabwässern Wirkung und es wird unterhalb des Blauen Sees zum ersten Male wieder ein Fisch gefangen.

Heute gilt die Leine als einer der fischreichsten Flüsse Deutschlands auch in bezug auf die Artenvielfalt. Durch Fischhege konnten Bachforellen und sogar Lachse wieder angesiedelt werden. Der ASV Schloß Ricklingen kontrolliert ständig die Wasserqualität. Probleme gibt es nur mit Belastungen mit Nitraten und Nitriten aus der Landwirtschaft und aus Rückständen von Waschmitteln. Auch biologische Indikatoren z.B. Flußmuscheln zeugen wieder von guter Wasserqualität in der Leine.

Wie wird das Fischereirecht für die Ricklinger in der Zukunft aussehen? Ausgehend von der ganz freien Fischerei in der Steinzeit ging das Recht auf die Grundherren, die private Rechte zum freien Fischen hatten und vergeben konnten. Durch den Kauf des Fischereirechtes 1895 durch die Gemeinde Schloß Ricklingen wurden diese Rechte demokratisiert und für interessierte Bürger zugänglich.

Das Fischereirecht ging dann über die Samtgemeinde Horst an die Stadt Garbsen. Mit der Stadt Garbsen hat dann der neu gegründete Angelsportverein Schloß Ricklingen im Jahre 1979 den ersten Pachtvertrag zur Fischereiausübung über 4,8 km Uferlänge – nur ein kleiner Teil des zum Amte gehörenden Rechtes – abschließen können. 1978 erließ die Niedersächsische Landesregierung ein Gesetz, das vorschreibt, daß das Fischereirecht durch Fischereigenossenschaften geregelt werden muß. Die Stadt Garbsen mußte das alte Ricklinger Recht an eine anonyme Genossenschaftsbürokratie nach Hannover abgeben, mit der der ASV Schloß Ricklingen im Jahre 1987 einen Pachtvertrag für nur 3,8 km Leine abschließen konnte. Im Pachtvertrag ist vorgeschrieben, daß ausschließlich mit Angelruten mit und ohne Multirollen geangelt werden darf.

Was erwartet uns in der Zukunft ? Die Naturschutzbehörden planen die Leineaue in unserem Gebiet unter Naturschutz zu stellen. Im Prinzip begrüßen wir das, weil Naturschutz auch unser Anliegen ist. Nur besteht dabei die Gefahr, daß wie am Beispiel des Wadebüh, die Angler aus Steinhude kein Uferbetretungsrecht mehr haben und dort nicht mehr angeln können. Sie dürfen zwar den Pachtzins bezahlen, aber das Recht zum Fischen nicht mehr ausüben.

Horst Krüger

Schatzmeister; ASV Schloss Ricklingen