Alle Mitglieder der Interessengmeinschaft Leine-Mittellandkanal können ohne besonderen Erlaubnisschein in den Gewässern der IG Leine-Mittellandkanal den Fischfang ausüben. Der Nachweis der Mitgliedschaft in einem IG Verein und die Fischerprüfung ist ausreichend. Für das Fischen im Mittellandkanal ist die „Kanalkarte“ erforderlich.